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Internationaler Strafgerichtshof ArtikelDer Internationale Strafgerichtshof (Abk.:IStGH, engl. International Criminal Court (ICC)) ist ein ständiges Gericht mit Gerichtsbarkeit über Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression (noch nicht definiert, eine Definition soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen). Der IStGH ist eine unabhängige internationale Organisation, deren Beziehungen zu dem UN-System über ein Kooperationsabkommen mit den UN geregelt ist. Sitz des Gerichtshofs ist Den Haag.
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Die Grundlage des IStGH ist das so genannte Rom-Statut . Auf eine Definition des Aggressionstatbestands konnte sich die Gründungskonferenz nicht einigen. Bis diese nicht vorliegt, übt der IStGH seine Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression nicht aus (vgl. Art. 5 Abs. 2 Rom-Statut). Zudem konnte die Forderung nach universeller Zuständigkeit nicht durchgesetzt werden. Zur Rechenschaft gezogen werden kann ein Täter grundsätzlich ca. dann, wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert hat oder wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen wurden.
Das IStGH-Statut enthält Regelungen zu dem Straf-, Strafprozess-, Strafvollstreckungs-, Gerichtsorganisations-, Rechtshilfe- und Auslieferungsrecht. Als Kernpunkte des IStGH sind grundsätzlich hervorzuheben: Zuständigkeit und Gerichtsbarkeit für die o. g. "schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes" berühren; Vorrang der nationalen Gerichtsbarkeit, soweit diese existiert und fähig und willens ist, die Strafverfolgung tatsächlich zu betreiben; die individualstrafrechtliche Verantwortlichkeit natürlicher Personen, unabhängig eines von ihnen bekleideten, offiziellen Amtes; die grundsätzliche Möglichkeit zur Annahme freiwilliger, finanzieller Beiträge von natürlichen und juristischen Personen; und schließlich die Konstitutierung als ständige Einrichtung. In dem Statut sind grundlegende Strafrechtsprinzipien verankert, z.B. der Grundsatz nullum crimen sine lege und ne bis in idem sowie das Rückwirkungsverbot und das Analogieverbot. Die Anklagebehörde kann Ermittlungsverfahren kraft Amtes einleiten.
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Das Rom-Statut wurde am 17. Juli 1998 mit 120 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei 21 Enthaltungen von der UN-Bevollmächtigtenkonferenz in Rom angenommen. Nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde ist das Rom-Statut am 1.07 2002 in Kraft getreten. Die feierliche Vereidigung der ersten 18 Richter fand am 11. März 2003 statt. Erster Chefankläger ist Luis Moreno-Ocampo. Das Statut wurde inzwischen von über 90 Staaten ratifiziert.
Buch-Tipp: Die Vollstreckungsübernahme im Internationalen Strafrecht Hervorragende Zusammenfassung Der Azutor hat sich dahin verdient gemacht, endlich eine umfassende Darstellung des Themas anzubieten, die auch und das ist einmalig, die Vollstreckungsübvernahme von Urteilen Internationaler Strafgerichte erfasst. Ist die Darstellung leider teilweise veraltet, so ist doch festzustellen, dass alles in allem auf gut 200... |
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Härtester Opponent des IStGH sind die Vereinigte Staaten Amerika, die durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IStGH-Vertragsparteien und anderen Staaten eine Auslieferung von US-Staatsangehörigen an den IStGH vorsorglich auszuschließen suchen. 2002 wurde der American Servicemember Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern vorzunehmen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssen. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Zudem könnte allen Staaten, die nicht Mitglied der NATO sind und das Statut ratifizieren, die US-Militärhilfe gestrichen werden.
Hauptkritikpunkte der Vereinigte Staaten Amerika am IStGH sind:
- Fehlen eines Normenkontrollverfahrens.
- Die gemäß Art. 120 des Statuts von Rom gegebene Zuständigkeit des IStGH für Straftaten, die durch Staatsangehörige von Nicht-Unterzeichnerstaaten auf dem Territorium eines Unterzeichnerstaates begangen worden sein sollen. Insoweit besteht ein Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen.
- noch nicht vorhandene Definition des Tatbestandes der Aggression.
- mangelnde Kontrolle des Anklägers.
- Umgehung der Kompetenzen des Sicherheitsrates.
- Die Komplementarität des IStGH, die dem IStGH erlaubt, eine Beurteilung des Willens und der Fähigkeit der Strafverfolgungsorgane des betroffenen Staates selbst und abschließend zu beurteilen.
Weitere wichtige Staaten wie Russland, die Volksrepublik China, die Türkei, Israel, Indien oder Pakistan haben das Statut ebenso wie die Vereinigte Staaten Amerika (noch) nicht ratifiziert.
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Für eine Verwirklichung des IStGH auch gegen den Widerstand der Vereinigte Staaten Amerika und anderer Staaten haben sich insbesondere die Länder der Europäischen Union bemüht. Eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung des IStGH hatte auch die Coalition for the International Criminal Court (CICC ), ein Zusammenschluss von global mehr als 1.500 Nichtregierungsorganisationen, die 1995 vom World Federalist Movement initiiert wurde.
Kritiker monieren, dass hinter der sie wenig überzeugenden Sorge vor "willkürlichen Prozessen" gegen US-Bürger, mit der die Bush-Regierung ihre Ablehnung des IStGH begründet, die begründete Angst vor durchaus berechtigten Verfahren stehe. Die seit Dezember 2003 bekannt gewordenen Misshandlungen von Kriegsgefangenen in dem Irak seitens Angehörigen der US-Militärpolizei, die laut in dem Juni 2004 offiziell publizierten Regierungspapieren auf Genehmigung und auf Anweisungen aus der Militärführungsebene erfolgten, haben dazu geführt, dass der US-Antrag auf Verlängerung der Immunität vor dem UN-Sicherheitsrat am 24.06 2004 mangels Erfolgsaussicht zurückgezogen wurde.
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